An- / Abmeldung eines Hundes

Wer in der Gemeinde Kirchberg in Tirol einen über drei Monate alten Hund länger als zwei Monate hält, hat eine jährliche Hundesteuer nach Maßgabe der Hundesteuerordnung der Gemeinde Kirchberg zu entrichten.

Steuerbefreiungen gelten für folgende Hundearten:

  • Hunde des Polizeidienstes und Diensthunde von Organen der öffentlichen Aufsicht
  • Diensthunde von Forstorganen
  • Diensthunde der Berufsjäger und Jagdaufseher
  • Sanitäts- und Lawinensuchhunde im Dienst des Österreichischen Roten Kreuzes oder des Bergrettungsdienstes
  • Assistenz- und Therapiehunde im Sinne des § 39a Bundesbehindertengesetz, BGBl. Nr. 283/1990 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 185/2022
  • Blindenführhunde gemäß § 17 Abs. 3 Z. 2 Finanzausgleichsgesetz 2017, BGBl. I Nr. 116/2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2023

Steuerbegünstigen gelten für folgende Hundearten:

  • Wachhunde und Hunde, die in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes (Hofhunde etc.) gehalten werden gem. § 2 Tiroler Hundesteuergesetz, LBGl. Nr. 3/1980, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 26/2017

Hundehalter,  die erstmals bei der Gemeinde einen Hund anmelden, haben der Anmeldung einen schriftlichen Nachweis über die Teilnahme an der Ausbildung mit der Bezeichnung "Sachkundenachweis" beizulegen. 

Termine sowie weitere Infos dazu finden Sie hier.


Anmeldung-Abmeldung Formular 2025

Die Seiten 1 und 2 der beigefügten Datei sind vollständig auszufüllen und mit dem Sachkundenachweis im Gemeindeamt abzugeben. 

Die Seiten 3-5 dienen Ihrer Information.

Zuständig

Formulare