FAQ zur BEG

Allgemein

Was ist eine Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)?
Eine Bürgerenergiegemeinschaft ist ein Zusammenschluss von privaten Bürgerinnen und Bürgern oder auch Unternehmen, die erneuerbare Energie produzieren, teilen oder nur nutzen.

Was bedeutet eGen?
eGen steht für Energiegenossenschaft. Die Genossenschaft ist eine Gesellschaftsform, bei der es nicht darum geht, vorrangig für sich selbst Gewinne zu erwirtschaften, sondern ihren Mitgliedern und örtlichen Wirkungsbereichen ökologische, wirtschaftliche oder sozialgemeinschaftliche Vorteile zu bringen.

Welche ist die Rechtsgrundlage für eine Bürgerenergiegemeinschaft?
Eine BEG ist über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, kurz EAG, geregelt.

Wer kann Mitglied werden?
Alle Privatbürger und Unternehmen mit Sitz in Österreich, die Strom produzieren oder den leistbaren, klimafreundlichen und unabhängigen Strom aus der Gemeinschaft nutzen möchten, können Mitglied der BEG Kirchberg in Tirol eGen werden. Damit verbunden ist die Mitgliedschaft in der Genossenschaft, die mit einem Geschäftsanteil in Höhe von € 500,- einhergeht.

Wie funktioniert die Verteilung des Stroms innerhalb der Energiegemeinschaft?
Der produzierte Strom wird digital erfasst und innerhalb der Gemeinschaft zum fairen Gemeinschaftspreis verteilt – im besten Fall direkt vom Erzeuger zum Verbraucher.

Ist die Stromversorgung sichergestellt, auch wenn die Energiegemeinschaft zu wenig Strom erzeugt?
Ja, die Stromversorgung ist gewährleistet – entweder durch die Energiegemeinschaft oder aus dem öffentlichen Netz durch den jeweiligen Energielieferanten.


Mitgliedschaft:

Ich habe keine eigene Energiequelle – kann ich trotzdem Mitglied werden?
Ja. Egal ob als Einspeiser oder rein als Verbraucher – jeder Gemeindebürger und jedes Unternehmen kann Mitglied der BEG werden.

Wie kann ich Mitglied werden?
Einfach das Anmeldeformular online ausfüllen und absenden. 

Gibt es Voraussetzungen, die ich für die Teilnahme erfüllen muss?
Für die Abrechnung ist ein Smart Meter (intelligenter Stromzähler) erforderlich. In vielen Haushalten ist dieser bereits vorhanden oder wird kostenlos von der TINETZ installiert.

Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit?
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 6 Monate.

Kann ich aus dem Vertrag wieder austreten?
Natürlich – ein Ausstieg ist jeweils im Halbjahr per 30.06. bzw. 31.12. möglich.


Kosten & Tarife:

Welche Kosten entstehen für mich?
Für die Mitgliedschaft in der Energiegenossenschaft ist eine Mindesteinlage von € 500,- als Geschäftsanteil zu entrichten. Bei einem Austritt aus der Genossenschaft, wird dieser Anteil wieder ausbezahlt. Darüber hinaus fallen in der Bürgerenergiegemeinschaft nur jene Kosten an, die aus dem Strombezug resultieren. Sie zahlen also nur den tatsächlichen Verbrauch zum transparenten Gemeinschaftstarif.

Wo finde ich meine Verbrauchsdaten und die Abrechnung?
Die Abrechnung erfolgt pro Quartal und übersichtlich über die Verwaltungssoftware „Autonoma“. Effizient und automatisiert liefert das Programm zuverlässige Informationen zum Eigenverbrauch, zur eingespeisten Strommenge und den daraus resultierenden Guthaben bzw. Kosten. Die Informationen sind über Ihren persönlichen Zugang jederzeit für Sie einsehbar.

Wie gestaltet sich der Strompreis?
Im ersten Jahr der Mitgliedschaft wird der Strom zum Fixpreis von 12 ct/kWh verrechnet. Danach gestaltet sich der Preis dynamisch nach Angebot und Nachfrage. 

Warum soll der Strom aus der Energiegemeinschaft billiger sein als der Strom meines bestehenden Energielieferanten?
Weil die BEG Kirchberg in Tirol die Tarifgestaltung selbst bestimmen kann, um einen attraktiven Preis für seine Mitglieder anbieten zu können. Die bestehenden Netzgebühren bleiben davon unberührt.

Soll ich den bestehenden Vertrag mit meinem Energielieferanten kündigen?
Nein, der bestehende Stromliefervertrag bleibt für die Grundversorgung aufrecht. Sollte ein Einspeiser-Vertrag bestehen, kann dieser gekündigt werden, da ein etwaiger Stromüberschuss direkt zwischen der BEG und dem Energielieferanten abgewickelt wird.